Anlegerhinweise

Transparenz ist uns bei CrowdPartner GmbH sehr wichtig, weswegen wir stets bestrebt sind, Anleger über Risiken und Chancen des Kredits umfänglich aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte – es könnte auch anderen Anlegern helfen (Über uns-Kontakt)!
Der Kredit bei CrowdPartner GmbH ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG). Die Anleger beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekt. CrowdPartner GmbH verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Kapital!
 

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika:

Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt. Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient. Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.

 
Beim Kredit für das Projektunternehmen besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Ist ein Projektunternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das in der Regel keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger nicht! Bitte beachten Sie auch immer die Verbraucherschutzinformationen, die CrowdPartner GmbH freiwillig nach den Richtlinien des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht. Diese sollen Ihnen auf einer DIN-A4-Seite alle wichtigen Informationen vermitteln.
 
Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht der Kredit mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. CrowdPartner GmbH achtet hierbei auf die Angemessenheit und Seriosität des Angebots durch den Projektträger.
 
Ziel von CrowdPartner GmbH ist es einer breiten Anlegerschaft die direkte Teilhabe an rentierlichen  Projekten zu ermöglichen. Mit dem Kredit, also dem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, ist CrowdPartner GmbH der Finanzdienstleister, der bundesweit eine direkte Beteiligung schon ab 100 Euro anbietet. Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anlegern in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den engagierten Anlegern rechtssichere Rahmenbedingungen. Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechte oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch die Anleger für die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Sachwertkapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Anleger über eine Banklizenz verfügen müssen.
 

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015254265857

Glossar

Umweltkredit

Der Umweltkredit ist eine Sonderform des Privatkredits, bei dem Privatpersonen, Stiftungen, juristische Personen etc. einem Unternehmen aus der Umweltbranche Geld zeitlich begrenzt überlassen. Für die Überlassung des Geldes erhalten die Anleger eine Gegenleistung in Form von Sach- oder Geldleistungen (Gebrauchsrechte, Zinsen, o.ä.).


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