Fragen und Antworten

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform - selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.

Allgemeines

Nein. Ihre Kreditvergabe bei der CrowdPartner GmbH erfolgt anonym.
Nichts. Durch die Registrierung und Kreditvergabe entstehen Ihnen bei der CrowdPartner GmbH keinerlei Kosten.
Ihr Benutzerkonto können Sie bei der CrowdPartner GmbH jederzeit per Textform löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos.

Sollten Sie noch einen laufenden Kredit mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits möglich.
Ja. Die Zinsen aus dem Sachwertkredit unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus dem Sachwertkredit angeben.

Die Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich.
Ja. Ihre Kreditforderung ist vererbbar. Der Erbe muss sich bei der CrowdPartner GmbH mit einem Erbschein oder einem notariell eröffnetem Testament legitimieren und die Übertragung der Forderung auf seinen Namen beantragen.
Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in der Projektbeschreibung definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Die Koordination der Auszahlungen übernimmt die CrowdPartner GmbH für die Projektträger. Ansprüche aus Sachwertkrediten, die Sie gegenüber den Projektträgern haben, können Sie bei der CrowdPartner GmbH anmelden.
Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen gerundet werden müsste. Dies könnte Ihnen zum Nachteil gereichen. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 100 Euro.
Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf.
Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.
Nein. Eine Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich, da CrowdPartner GmbH keine Bank ist. Sie erhalten Ihre Zinsen bei den meisten Projekten allerdings ohne jeglichen Steuerabzug.

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.

Sachwertkredit

Bei einem Sachwertkredit verleihen Sie Ihr Geld an privatwirtschaftliche Unternehmen, die damit verschiedene Projekte umsetzen. Werden z. B. Immobilien damit angeschafft, so stehen diese dem Unternehmen als Vermögen zur Verfügung und könnten im Falle einer Insolvenz veräußert werden.
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei Krediten auf CrowdPartner GmbH um sogenannte Nachrangdarlehen. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung erst nach den anderen Gläubigern bedient werden kann.

Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des Totalausfalls Ihrer Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können.
Die Kreditkonditionen werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt CrowdPartner GmbH die Projektträger mit aktuellen Marktbeobachtungen.
Ja, auch juristische Personen können über CrowdPartner GmbH Kredite an Projektträger vergeben. Bitte setzten Sie sich hierzu direkt mit uns in Verbindung.
Es gibt viele Beweggründe einen Sachwertkredit zu gewähren. Über die wichtigsten können Sie sich hier informieren.
Alle Zahlungen gehen direkt auf ein Treuhandkonto.
Ist kein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger nach einer Prüfung und Freigabe von CrowdPartner GmbH direkt über die Gelder verfügen.
Ist hingegen ein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger erst über die Gelder verfügen, wenn das Mindestvolumen erreicht worden ist.
Nach dem Abschluss des Kreditvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 7 Werktagen auf das Projektkonto überwiesen werden.
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Kreditvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Kreditvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Gebot abzugeben.
Der Sachwertkredit wird immer in der Höhe gewährt, in der Angebote von Anlegern abgegeben wurden. Sollte einmal nicht das gesamte Kontingent ausgeschöpft werden, hat der Projektträger einmalig die Möglichkeit, die Angebotsfrist um 30 Tage zu verlängern (Gesamtlaufzeit Angebotsfrist max. 12 Monate).

Wird das Kontingent auch nach der Verlängerung nicht vollständig von Anlegern ausgenutzt, kann der Projektträger die fehlenden Mittel konventionell decken.
Bei einem endfälligen Darlehen erhalten Sie in jedem Jahr der Laufzeit Ihre Zinszahlungen auf den gesamten Darlehensbetrag. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihren Anlagebetrag und die letzte Zahlung Ihrer Zinsen mit einer Zahlung zurück.
Bei einem Annuitätendarlehen erhalten Sie über die gesamte Laufzeit jedes Jahr den gleichen Auszahlungsbetrag, dieser setzt sich immer aus Zinszahlung und einer anteiligen Tilgung zusammen. Sie erhalten also jedes Jahr auch einen Teil Ihres Anlagebetrages zurück und nicht erst am Ende der Laufzeit. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.
Bei einem Ratendarlehen erhalten Sie gleichbleibende Tilgungen gleichmäßig über die Laufzeit verteilt (z.B. bei einer 10 jährigen Laufzeit jedes Jahr 10 % Tilgung) und jeweils auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag Ihre Zinsen. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.

Funktionsweise

Nein. Die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die als Kredit vergebenen Summen müssen per Überweisungen transferiert werden. Eine Anmeldung und eine Angebotsabgabe ist allerdings von Fall zu Fall möglich. Dies hängt von den Kapazitäten des kreditnehmenden Projektträgers ab. Dies entnehmen Sie bitte den den jeweiligen Projektdetails.
Um erfolgreich auf CrowdPartner GmbH einen Kredit zu vergeben, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den „Online“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende. Hier finden Sie den genauen Ablauf.
Nein. Ein Rücktritt ist leider ausgeschlossen.
Wir von CrowdPartner GmbH möchten jedem Anleger die Möglichkeit bieten einen Kredit zu vergeben. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 100 Euro. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein (bspw. 150, 300 oder 4.500 Euro).
Der Höchstbetrag definiert sich durch das Kreditkontingent. Es ist nicht möglich einem Projektträger mehr als den von ihm gewünschten Betrag zu leihen.
Als reine Online-Plattform kann die Darlehensvergabe auch nur über diese erfolgen.
Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Krediten vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie ein Bankgeschäft, was Sie nicht dürfen.
Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich.
Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld auch in jedem Fall und ausschließlich an den Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto nutzen wir auch, damit Ihr Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank vor der Kreditauszahlung nicht betroffen ist. Denn Treuhandkonten werden der Insolvenzmasse nicht zugefügt.

CrowdPartner GmbH

Nein. Wir sind ausdrücklich keine Bank und übernehmen auch keine banküblichen Dienstleistungen, wie Finanzberatung oder Kontoführung.

CrowdPartner GmbH ist Betreiber der Online-Plattform und ermöglicht so den direkten Kredit von Anlegern an die jeweiligen Projektträger.

Daten

Die Datenübertragungen an CrowdPartner GmbH sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt unser SSL-Zertifikat, das Ihre Daten mit bis zu 256-bit codiert (auch an der grünen Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte.
Um eindeutig festzustellen, wem der vergebene Kredit zuzuordnen ist, erheben wir folgenden Daten: Ihren Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.
Ihre Bankverbindung können Sie, wie auch alle anderen persönlichen Daten, in Ihrem Benutzerkonto auf CrowdPartner GmbH jederzeit ändern.
Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Sachwertkredite gültig und aus zwei Gründen wichtig:

Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Sachwertkredit zurück zu überweisen sobald diese fällig werden.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihren Sachwertkredit auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Sachwertkredits eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. In Kürze werden wir auch Überweisungen aus anderen europäischen Ländern (sog. SEPA-Überweisungen) und entsprechende ausländische Bankverbindungen akzeptieren.
Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann vom Inhaber des Sachwertkredits abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Inhaber des Sachwertkredits wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.
 

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Glossar

Zinszahlungsrhythmus

Der Zinszahlungsrhythmus bestimmt wie oft die Anleger ihre Zinsen erhalten, bspw. monatlich, vierteljährlich oder jährlich.


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